Korrektes Cookie-Management für Websites

Hat Deine Homepage bereits ein korrektes Cookie-Management?

Bei vielen Webseiten fehlt dies noch. Seit 01.12.2021 gilt das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz, kurz gesagt, das TTDSG. Ein Zusammenschluss der DSGVO, des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemedien-Gesetzes (TMG). Hast Du eine Webseite oder einen Online Shop, ist ein Cookie-Management für Dich besonders wichtig.

Der Seitenbesucher muss detailliert von Dir informiert werden, welche Dienste die Cookies ausführen und welche Daten sie übertragen. Dein Besucher muss ausdrücklich bestätigen, dass er zustimmt. Es dürfen vor der Zustimmung noch keine Daten übertragen werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind technisch notwendige Cookies, damit Deine Seite überhaupt funktioniert, wie z.B. Session-Cookies, Cookies für Logins oder Warenkörbe, die keine Daten weitergeben. Für alle anderen Cookies, die für die eigentliche Funktion der Webseite nicht notwendig sind, brauchst Du im Vorfeld eine Einwilligung. Beispiele sind Tracking und Werbe-Cookies von Drittanbietern. Solange noch keine Einwilligung erteilt wurde, sollte die Anzeige durch einen sogenannten Content-Blocker unterbunden werden (z.B. Google Maps oder YouTube Videos). Außerdem bist Du verpflichtet, alle erteilten Einwilligungen zu protokollieren, um diese bei Bedarf nachweisen zu können. Ein gutes Cookie-Management erfüllt auch diese Anforderung.

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